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Lexikon - Stand: 27.03.2023

EU-Schiedsübereinkommen

Thorsten Wagemann

I. Historie

Das EU-Schiedsübereinkommen (auch EU-Schiedskonvention, im Folgenden EU-SK) wurde nach Art. 220 EGV a. F. auf der Grundlage eines multilateralen völkerrechtlichen Vertrags als „Übereinkommen über die Beseitigung der Doppelbesteuerung im Falle von Gewinnberichtigungen zwischen verbundenen Unternehmen“ am von den damaligen EG-Mitgliedstaaten geschlossen und trat zum in Kraft.

Ursprünglich war zunächst eine Laufzeit von fünf Jahren vorgesehen. Nach dem im Jahr 1990 neugefassten Art. 20 EU-SK verlängert sich die Vereinbarung jedoch automatisch um jeweils fünf Jahre, sofern kein Mitgliedstaat widerspricht. Die EU-Kommission hat am einen Richtlinienvorschlag für eine Reform der EU-SK veröffentlicht (COM/2016 686). Hierbei soll der Anwendungsbereich auf alle grenzüberschreitenden Fälle ausgedehnt werden, in denen Unternehmensgewinne doppelt besteuert werden. Außerdem soll die reformierte EU-SK detailliertere Regelungen zum Ablauf des Verfahrens erhalten. Bisher ist (Stand Dezember 2021) noch kein Widerspruch seitens eines EU-Mitgliedstaates erfolgt. Die EU-SK ist weder Teil des primären noch des sekundären EU-Rechts. Sie stellt einen eigenständigen multilateral...

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