Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
EU-Amtshilferichtlinie
I. Historie
Die EU-Amtshilferichtlinie (Richtlinie über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und zur Aufhebung der Richtlinie 77/799/EWG v. – RL 2011/16/EU) wurde am veröffentlicht (ABl EU Nr. L 64 S. 1). Die in der Richtlinie 2011/16/EU festgelegte, generelle Ausweitung des steuerlichen Informationsaustausches innerhalb der EU wurde insbesondere mit der zunehmenden Mobilität der Steuerpflichtigen begründet. Außerdem wurde von der EU-Kommission am eine Verordnung mit Durchführungsbestimmungen zur Amtshilferichtlinie erlassen (Durchführungsverordnung 1156/2012 der Kommission, ABl EU Nr. L 335 S. 42).
Am wurde die Richtlinie 2011/16/EU durch Beschluss des ECOFIN-Rates im Rahmen der RL 2014/107/EU erneut geändert (veröffentlicht am , ABl EU Nr. L 359 S. 1).
Nach Art. 29 RL 2011/16/EU hatte die Umsetzung in das nationale Recht der Mitgliedstaaten regelmäßig bis zum zu erfolgen.
Eine weitere Anpassung durch die EU-Richtlinie 2018/822 (sog. DAC6) erfolgte am .
II. Die Regelungen der EU-Amtshilferichtlinie
1. Geltungsbereich und Organisation des Informationsaustausches
Nach Art. 1 Abs. 1 der vorhergehenden RL 77/799/EWG war der Informationsaustausch beschränkt auf Auskünfte mit Relevanz für die Festsetzung der Einko...