Beratungsaufträge erhalten durch go-digital
Viele Mandanten winken ab, wenn sie auf eine professionelle Unternehmensberatung angesprochen werden. „Das ist doch viel zu teuer“, ist der häufigste Einwand gegen Ihre Beratungsleistung. Als Berater sind Sie dann in einem Dilemma: Einerseits möchten Sie den Auftrag erhalten, andererseits dafür natürlich auch entsprechend honoriert werden. Denn wer möchte schon gerne sein eigenes Honorar kürzen? Ein Ausweg aus dieser Situation können Beratungskostenzuschüsse sein, die bestimmte Beratungsleistungen unterstützen. Denn muss der Mandant nur die Hälfte oder gar nur 10 % Ihres Honorars zahlen und kommt der Rest von öffentlichen Stellen, stehen Ihre Chancen deutlich besser, den Auftrag zu bekommen.
Ein Beratungskostenzuschuss, der gut in die heutige „digitale“ Zeit passt, ist das Flaggschiff-Zuschussprogramm der Bundesregierung für Digitalisierungsvorhaben „go- digital“. Das Programm findet leider noch zu wenig Verwendung in Deutschland. Entweder werden häufig die Förderhöhen nicht ausgenutzt oder die vielfältigen Einsatzmöglichkeiten übersehen. Fördermittelberater Alexander Thiem stellt das Programm daher ausführlich vor.
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Fundstelle(n):
NWB-BB 3/2019 Seite 65
RAAAH-08083