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FG Köln Urteil v. - 5 K 3009/15 EFG 2019 S. 323 Nr. 5

Gesetze: EStG § 23 Abs 1 Nr 4; EStG § 22 Nr 3; AO § 163

Abweichende Steuerfestsetzung

Keine Billigkeitsmaßnahme hinsichtlich vortragsfähiger Verluste aus Spekulationsgeschäften im Jahr 2001

Leitsatz

Wegen der zeitlichen Streckung des Verlustausgleichs von Verlusten aus Spekulationsgeschäften im Jahr 2001 besteht kein Anspruch auf Erlass aus sachlichen Billigkeitsgründen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
DStR 2019 S. 8 Nr. 25
DStRE 2020 S. 115 Nr. 2
EFG 2019 S. 323 Nr. 5
RAAAH-07730

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FG Köln, Urteil v. 05.09.2018 - 5 K 3009/15

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