Zollrechtliche Einreihung
von Instantnudelgerichten mit frittierten Nudeln - Vertrauensschutz
Leitsatz
1. Instantnudelgerichte,
bei denen der Nudelblock und die weiteren Zutaten in getrennten
Beuteln vorliegen, sind keine "Zubereitungen zum Herstellen von
Suppen oder Brühen" im Sinne der Unterposition 2104 1000 KN (Aufgabe
).
2. Frittierte Instantnudeln
sind getrocknete Teigwaren im Sinne der Unterposition 1902 3010
KN (EuGH, Urteil des )
3. Nicht gutgläubig ist ein
Abgabenschuldner, wenn er trotz fehlender Erkennbarkeit des Irrtums
aufgrund sonstiger Umstände tatsächlich nicht darauf vertrauen durfte,
dass eine höhere Abgabenbelastung nicht in Betracht kommt.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): LAAAH-07719
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Online-Dokument
Finanzgericht
Hamburg
, Urteil v. 11.12.2018 - 4 K 161/15
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