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NWB Nr. 9 vom

Grunderwerbsteuerliche Konzernklausel ist europarechtskonform

Frank Wischott und Hans-Christoph Graessner

Der „A-Brauerei“ NWB YAAAH-05146 entschieden, dass die grunderwerbsteuerliche Konzernklausel keine verbotene staatliche Beihilfe i. S. des Art. 107 Abs. 1 AEUV darstellt und damit europarechtskonform ist. Im Ergebnis bestätigt das Gericht somit die Auffassung des Generalanwalts, der ebenfalls die Ansicht vertrat, bei der grunderwerbsteuerlichen Konzernklausel handele es sich nicht um eine verbotene Beihilfe.

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Hintergrund

Gegenstand des Verfahrens war die grunderwerbsteuerliche Konzernklausel (§ 6a GrEStG), die für bestimmte grunderwerbsteuerbare Vorgänge eine vollständige Steuerbefreiung vorsieht. Im fraglichen Sachverhalt ging es um die Anwendung der Konzernklausel bei der Verschmelzung einer 100 %igen Tochtergesellschaft auf ihre Muttergesellschaft.

[i]Unanwendbarkeit aufgrund europarechtlicher ZweifelSeit der Beitrittsaufforderung an das BMF durch den , BStBl 2016 II S. 167) traten neben generellen Auslegungsfragen europarechtliche Zweifel an der Norm auf. Nach Ansicht des BFH konnte ein Verstoß gegen das Beihilfeverbot nach Art. 107 Abs. 1 AEUV nicht ausgeschlossen werden, weshalb er ein Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH für erforderlich hielt...BStBl 2017 II S. 916

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