Arbeitshilfe - Stand: 20.04.2020

Umsatzsteuerliche Organschaft: Finanzielle Eingliederung im Falle einer Mehrheitsbeteiligung ohne Stimmrechtsmehrheit

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Finanzielle Eingliederung bei einer umsatzsteuerrechtlichen Organschaft:

Liegt die für eine umsatzsteuerrechtliche Organschaft erforderliche finanzielle Eingliederung in das Unternehmen des Mehrheitsgesellschafters auch dann vor, wenn der Mehrheitsgesellschafter nur über 50 % der Stimmrechte verfügt und in beiden Gesellschaften dieselbe Person als alleiniger Geschäftsführer tätig ist?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NAAAH-07458

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