Schwarzer Anzug hauptberuflich tätiger Trauerredner und Trauerbegleiter ist keine Berufskleidung
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Handelt es sich bei dem schwarzen Anzug, der schwarzen Damenbluse und dem schwarzen Damenpullover sowie den schwarzen Schuhen um typische Berufskleidung hauptberuflich tätiger Trauerredner und Trauerbegleiter, sodass deren Anschaffungs- und Reinigungskosten als Betriebsausgaben abziehbar sind?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Fundstelle(n):
KAAAH-07446