Annahme einer Forderungsabtretung nach § 27 Abs. 19 UStG bei Geltendmachung von Gewährungsleistungsrechten aufgrund von Baumängeln ist nicht ermessensgerecht
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Hat das Finanzamt in ermessensgerechter Weise eine Forderungsabtretung nach § 27 Abs. 19 Satz 3 UStG angenommen und kann es infolgedessen aus der Forderung gegen den Schuldner vorgehen?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Fundstelle(n):
YAAAH-07424