Einbeziehung der auf die Spieler umgelegten Steuer in die
Bemessungsgrundlage bei der Sportwettensteuer
Leitsatz
Der Spieleinsatz im Sinne von § 17 Abs. 2 S. 2 RennwLottG umfasst für die Sportwettensteuern den Gesamtaufwand des Spielers
für den Abschluss der Wette. Dazu gehört anders als beim Spieleinsatz für die Lotteriesteuer im Sinne von § 17 Abs. 1 S. 3
RennwLottG auch die auf dem Wettenden umgelegte Sportwettensteuer.
Es liegt im Entscheidungsspielraum des Gesetzgebers die Bemessungsgrundlage in § 17 Abs. 2 S. 2 RennwLottG festzulegen.
Ein Widerspruch zu den Lizenzgebühren und der auf diese anzurechnenden Sportwetten besteht durch die Einbeziehung der umgelegten
Sportwettensteuer in den Spieleinsatz nicht.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): UVR 2019 S. 174 Nr. 6 FAAAH-07196
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Online-Dokument
Hessisches Finanzgericht
, Urteil v. 12.11.2018 - 5 K 1569/16
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