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Reform der Grundsteuer
(K)eine Einigung in Sicht?
Am haben sich die Finanzminister der Länder mit der Reform der Grundsteuer befasst und einen Kompromissvorschlag erarbeitet. Bisher sind erst einige Eckpunkte zur geplanten Neuregelung der Bewertung der Grundstücke bekannt geworden. Gleichwohl wird bereits von verschiedenen Seiten heftige Kritik am Reformkompromiss geübt. Nachfolgend wird aufgezeigt, was über den Kompromissvorschlag bisher bekannt ist, welche Fragen noch zu klären sind und welche Probleme die gefundenen Lösungsansätze mit sich bringen.
Der Kompromiss der Länderfinanzminister sieht eine Abkehr von der tatsächlichen Miete hin zur durchschnittlichen regionalen Nettokaltmiete vor.
Für Grundstücke ohne Mietansätze soll ein pauschalisiertes Sachwertverfahren zur Anwendung kommen.
Für die Bodenwertansätze sollen richtwertzonenübergreifende Lagewerte festgelegt werden.
Die zahlreichen Pauschalisierungen und Vereinfachungen werfen Zweifel auf, ob die Bewertung den verfassungsrechtlichen Vorgaben des Leistungsfähigkeitsprinzips genügt.
I. Das Konzept der Neubewertung
1. Kompromiss auf Basis des „Scholz-Vorschlags“
Der Vorschlag der Länderfinanzminister basiert auf den ...