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Beratervertrag | Fehlende Offenbarung eigener wirtschaftlicher Vorteile
Der steuerliche Berater handelt seinem Mandanten gegenüber pflichtwidrig, wenn er diesen zu einem Vertragsschluss mit einem Dritten veranlasst, ohne zu offenbaren, dass für ihn wirtschaftliche Vorteile mit einem solchen Vertragsschluss verbunden sind. Beweispflichtig für den Ursachenzusammenhang zwischen Pflichtverletzung und Schaden ist der Mandant, dem die Beweiserleichterung i. S. des Anscheinsbeweises zugute kommen kann. Tätigt der Mandant, der über die wirtschaftliche Beteiligung seines Beraters an dem eine steuersparende Anlage vermittelnden Unternehmen nicht aufgeklärt ist, mehrere Anlagen, ist der Schaden unter Einbeziehung aller Anlagen zu berechnen.
Die auf [i]Geißler, Haftung des Steuerberaters, infoCenter NWB GAAAB-78593 Schadensersatz verklagten Steuerberater A und B, die ihre gemeinsame Tätigkeit in der Rechtsform der Gesellsc...