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Kommission verklagt Deutschland wegen Nichtanpassung an die EU-Rechtsvorschriften über MwSt-Erstattungen
[i] EU-Kommission, Pressemitteilung IP/19/472 v. 24.1.2019 Die Kommission hat am beschlossen, Deutschland vor dem EuGH zu verklagen, weil das Land bestimmte Anträge auf Mehrwertsteuererstattung von Unternehmen aus anderen Mitgliedstaaten abgelehnt hat. Konkret weigert sich Deutschland in einigen Fällen, die Mehrwertsteuer zu erstatten, ohne zusätzliche Angaben beim Erstattungsantragsteller einzuholen, wenn nach Auffassung der deutschen Behörden die Informationen über die Art der gelieferten Gegenstände bzw. der erbrachten Dienstleistungen nicht ausreichen, um über eine Mehrwertsteuererstattung zu entscheiden.
Diese Praxis führt dazu, dass eine Mehrwertsteuererstattung an Antragsteller abgelehnt wird, die die wesentlichen Anforderungen erfüllen, wodurch Deutschland gegen das Recht auf eine Mehrwertsteuererstattung gemäß den EU-Rechtsvorschriften (Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie; Erstattungsrichtlinie) verstößt.
[i]NWB 32/2018 S. 2312Der Fall wird an den Gerichtshof verwiesen, da Deutschland seine Rechtsvorschriften nach Übermittlung der mit Gründen versehenen Stellungnahme der Kommission nicht mit EU-Recht in Einklang gebracht hat (s. hierzu NWB 32/2018 S. 2312).