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Datenschutz und Besteuerungsverfahren
Auswirkungen der DSGVO
Am ist in allen EU-Mitgliedstaaten die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft getreten. Sie lässt das Besteuerungsverfahren nicht unberührt. Der nationale Gesetzgeber hat mit dem „Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften“ v. umfangreiche Begleitvorschriften in die Abgabenordnung (AO) eingefügt. Es besteht nun eine unübersichtliche Gemengelage zwischen der DSGVO, der AO und z. T. auch dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Dabei ist nicht einmal der Anwendungsbereich der DSGVO im Bereich des Steuerrechts eindeutig bestimmt. Der nachfolgende Beitrag klärt das Verhältnis der neuen Vorschriften zueinander, wendet sich dabei auch streitigen Fragen zu und zeigt erweiterte Möglichkeiten des datenschutzrechtlichen Rechtsschutzes auf, bei dem neuerdings auch der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI) als Bundesbehörde eine tragende Rolle spielt.
I. Verfassungsrechtliche Grundlagen
In dem grundlegenden Urteil zum Volkszählungsgesetz aus dem Jahr 1983 hat das BVerfG das Recht auf informationelle Selbstbestimmung aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 GG) entwickelt. Der Schutzbereich umfasst alle personenbezogenen Daten. Damit sind nicht nur die Daten gemeint, die den Kern des Persönlichkeitsrechts ausmachen, ihrer Art nach äußerst sensibel sind und deshalb geschützt werden. Der Schutzbereich des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung ist nicht auf diese Privatsphäre beschränkt. Vielmehr ist er weit und umfasst auch solche