Umsatzsteuer; Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen nach § 13b Abs. 5 Satz 2 i. V. m. Abs. 2 Nr. 4 UStG; Anwendung des § 27 Abs. 19 UStG; Auswirkungen des -
Bezug: BStBl 2017 I S. 1001
Mit , BStBl 2019 II Seite 109, hat der BFH entschieden, dass ein Bauträger, der aufgrund der rechtsirrigen Annahme seiner Steuerschuld als Leistungsempfänger von ihm bezogene Bauleistungen nach § 13b UStG versteuert hat, das Entfallen dieser rechtswidrigen Besteuerung entgegen der Verwaltungsauffassung ( BStBl I S. 1001, Tz. 15a) geltend machen kann, ohne dass es darauf ankommt, dass er einen gegen ihn gerichteten Nachforderungsanspruch des leistenden Unternehmers erfüllt oder die Möglichkeit für eine Aufrechnung durch das Finanzamt besteht.
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird die Tz. 15a des o. g. gestrichen.
Dieses Schreiben ist auf alle noch offenen Fälle anzuwenden.
BMF v. - III C 3 - S 7279/19/10001 :001 IV
A 3 - S 0354/14/10001
:019
Auf diese Anweisung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Anweisung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n):
BStBl 2019 I Seite 117
DB 2019 S. 337 Nr. 7
UStB 2019 S. 38 Nr. 2
UVR 2019 S. 70 Nr. 3
DAAAH-06083