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Erbengemeinschaft – Ertragsteuerliche Behandlung der Erbengemeinschaft und ihrer Auseinandersetzung (BMF)
Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird Rz. 52 des BMF-Schreibens zur Erbauseinandersetzung v. (BStBl 2006 I S. 253) wie folgt gefasst:
„b) Buchwertabfindung
Gelangt die Sachwertabfindung beim ausscheidenden Miterben in ein Betriebsvermögen, hat der Miterbe die Buchwerte der Erbengemeinschaft fortzuführen.
Beispiel 21a: Wie Beispiel 21. Jedoch erhält der Miterbe C statt einer Barabfindung das Wirtschaftsgut 1 als Abfindung. Dieses wird in das Betriebsvermögen des C gehörenden Einzelunternehmens übertragen.
Es liegt ein Fall der unechten Realteilung (vgl. Rz. 2 des , DOK 2018/0795144, BStBl 2018 I S. xxx) vor. C hat nach § 16 Abs. 3 Satz 2 EStG den Buchwert des Wirtschaftsgutes 1 (100.000 €) fortzuführen. Das Kapitalkonto des C beim Betrieb der Erb...