Vorsteuerabzug aus dem
Erwerb von Photovoltaikmodulen: Abgrenzung zwischen steuerbarer
Leistung gegen Entgelt und nicht steuerbarem Gesellschafterbeitrag
Leitsatz
Für die Abgrenzung zwischen steuerbarer Leistung gegen
Entgelt und nicht steuerbarem Gesellschafterbeitrag ist entscheidend
darauf abzustellen, ob die Vergütung für die Überlassung des Stroms
an einen aus der Gesamtheit der Investoren bestehenden Personenzusammenschluss
zum Zwecke der Weiterlieferung in einem gesondert vereinbarten Entgelt
oder lediglich in einer von der tatsächlich gelieferten Strommenge
unabhängigen Beteiligung am allgemeinen Gewinn besteht.
Fundstelle(n): YAAAH-05963
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Online-Dokument
Finanzgericht
Rheinland-Pfalz
, Urteil v. 04.12.2017 - 6 K 1386/15
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