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LSG Niedersachsen-Bremen Urteil v. - L 8 SO 371/14

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob es sich bei den Ansparungen der Klägerin aus Entschädigungsleistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) um bei der Gewährung von Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII einzusetzendes Vermögen handelt, hier für die Zeit von Februar 2012 bis einschließlich April 2013.

Fundstelle(n):
HAAAH-05519

Preis:
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Nutzungsdauer:
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LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil v. 26.06.2018 - L 8 SO 371/14

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