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NWB Nr. 34 vom Seite 2653

Aktuelles

Verfassungswidrigkeit der Spekulationsfrist bei der Veräußerung privater Grundstücke?

Der 13. Senat des FG Köln hat in der mündlichen Verhandlung v. - 13 K 460/01 beschlossen, das Verfahren auszusetzen und eine Entscheidung des BVerfG zu der Frage einzuholen, ob die rückwirkend seit dem geltende Neuregelung des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG i. d. F. des StEntlG 1999/2000/2002 (Verlängerung der Spekulationsfrist von zwei auf zehn Jahre) insoweit verfassungsgemäß ist, als sie Spekulationsgewinne aus privaten Grundstücksverkäufen erfasst, bei denen die Behaltefrist von zwei Jahren abgelaufen ist, und als sie - auch - Veräußerungsgeschäfte betrifft, die nach dem und vor dem Gesetzesbeschluss des Bundestags am abgeschlossen worden sind.

Bei dem beim 13. Senat anhängigen Musterverfahren geht es um die Veräußerung eines Grundstücks, das die Kläger im Jahre 1990 erworben hatten. Sie veräußerten hieraus mit Vertrag vom eine Parzelle und erzielten insoweit einen erheblichen Gewinn. Dieser Gewinn wäre nach der bis zum geltenden gesetzlichen Regelung des § 23 EStG a. F. (Spekulationsfrist von zwei Jahren) nicht zu versteuern gewesen. Die Neuregelung des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 EStG, die nach § 52 Abs. 39 Satz 1 EStG 1999/2000/2002 auf Veräußerungsgeschäfte nach dem anwendb...

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