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Feststellungslast bei der verdeckten Gewinnausschüttung
Auswirkungen einer Hinzuschätzung bei einer Kapitalgesellschaft
[i]BFH, Urteil v. 12.6.2018 - VIII R 38/14 NWB UAAAG-94179 Bei bargeldintensiven Betrieben (z. B. Restaurants, Eisdielen, Imbisse, Diskotheken) sind Hinzuschätzungen in der Praxis nicht selten. Gestritten wird typischerweise über die Frage, ob die Kassen- und Buchführung ordnungsgemäß war, über die Schätzungsmethode sowie deren praktische Umsetzung. Bei Kapitalgesellschaften kommt eine weitere Frage hinzu: Handelt es sich bei der Hinzuschätzung um eine verdeckte Gewinnausschüttung? Hiervon hängt ab, ob neben der Steuererhöhung bei der Kapitalgesellschaft zusätzlich auch der Gesellschafter mit Einkommensteuer belastet werden darf. Hier hat jüngst der BFH seine Rechtsprechung zur Feststellungslast zusammengefasst und vertieft (Urteil v. - VIII R 38/14 NWB UAAAG-94179).
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .
I. Praxisbeispiel aus der Rechtsprechung
An der A-GmbH waren A zu 75 % und B zu 25 % beteiligt. Die A-GmbH betrieb eine Diskothek. Alleiniger Geschäftsführer war A. B war lediglich Angestellter der A-GmbH. In seiner persönlichen Steuererklärung gab er allerdings an, er sei nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert, weil er Gesellschafter-Geschäftsfü...