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Lexikon - Stand: 22.04.2024

Leasing beweglicher Wirtschaftsgüter bei Teilamortisation mit Kündigungsrecht

Udo Cremer

Zusammenfassung

Erhält der Leasinggeber während der Grundmietzeit nicht alle Aufwendungen inkl. Gewinnzuschlag vom Leasingnehmer ersetzt (sog. Teilamortisationsvertrag), muss die Frage geklärt werden, ob die vom Leasingnehmer zu zahlenden Leasingraten sofort gewinnmindernde Betriebsausgabe darstellen oder der Leasingnehmer den Leasinggegenstand zu aktivieren hat und lediglich die Abschreibungen den Gewinn mindern dürfen.

1. Welche Konten werden im SKR 03, SKR 04 oder IKR benötigt?

1.1 SKR 03


Tabelle in neuem Fenster öffnen
HGB-Posten
Konto-Nr.
Bezeichnung
Sonstige betriebliche Aufwendungen
4215
Leasing (unbewegliche Wirtschaftsgüter)
4570
Mietleasing Kfz
4810
Mietleasing bewegliche Wirtschaftsgüter für technische Anlagen und Maschinen
4965
Mietleasing bewegliche Wirtschaftsgüter für Betriebs- und Geschäftsausstattung
Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen
4815
Kaufleasing

1.2 SKR 04


Tabelle in neuem Fenster öffnen
HGB-Posten
Konto-Nr.
Bezeichnung
Sonstige betriebliche Aufwendungen
6316
Leasing (unbewegliche Wirtschaftsgüter)
6560
Mietleasing Kfz
6498
Mietleasing bewegliche Wirtschaftsgüter für technische Anlagen und Maschinen
6840
Mietleasing bewegliche Wirtschaftsgüter für Betriebs- und Geschäftsausstattung
Abschreibungen auf imma...

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