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Leasing beweglicher Wirtschaftsgüter bei Teilamortisation mit Andienungsrecht
Eine Übersichtsseite zu den Stichwörtern des Kontierungslexikons finden Sie hier: NWB LAAAE-91155.
Zusammenfassung
Ebenso wie bei Vollamortisationsverträgen wird auch bei Teilamortisationsverträgen durch vertragliche Vereinbarungen sichergestellt, dass der Leasinggeber vom Leasingnehmer sämtliche Aufwendungen inkl. eines Gewinnaufschlags erhält.
Die Zurechnungsfrage, d. h. wer den Leasinggegenstand zu bilanzieren hat, hängt im Wesentlichen davon ab, wem am Ende der Grundmietzeit der am Leasinggut verbliebene wirtschaftliche Wert zufließt. Kommen demzufolge dem Leasingnehmer einerseits die Wertsteigerungen zugute und trägt er auf der anderen Seite das volle Wertminderungsrisiko, wird er als wirtschaftlicher Eigentümer angesehen, ansonsten muss der Leasinggeber den Gegenstand bilanzieren.
1. Welche Konten werden im SKR 03, SKR 04 oder IKR benötigt?
1.1 SKR 03
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HGB-Posten | Konto-Nr. | Bezeichnung |
Sonstige betriebliche Aufwendungen | 4215 | Leasing (unbewegliche Wirtschaftsgüter) |
4570 | Mietleasing Kfz | |
4810 | Mietleasing bewegliche Wirtschaftsgüter für technische Anlagen und Maschinen | |
4965 | Mietleasing bewegliche Wirtschaftsgüter für Betriebs- und Geschäftsausstattung | |
Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlageve... |