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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 8 R 985/17

Zwischen den Beteiligten ist im Rahmen eines Anfrageverfahrens streitig, ob die von der Klägerin für den Beigeladenen zu 3, den I. Intensiv-Pflege-Dienst, ausgeübte Tätigkeit als Pflegekraft in den Zeiträumen vom 13.12.2013 bis 13.01.2014, 01.02.2014 bis 17.02.2014 sowie 01.03.2014 bis 24.03.2014 als abhängige und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in der Rentenversicherung und nach dem Recht der Arbeitsförderung oder als selbstständige Tätigkeit zu beurteilen ist.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
PAAAH-04420

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 14.12.2018 - L 8 R 985/17

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