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Online-Beitrag vom

UStAVermG: Änderungen des InvStG, des AltZertG, der AO und weiterer Gesetze

Ralf Hörster

Am hat der Bundesrat dem vom Deutschen Bundestag beschlossenen Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (UStAVermG) zugestimmt. Im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens wurden nicht nur zahlreiche Gesetzesinhalte modifiziert, sondern auch weitere Regelungen hinzugefügt.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie .

Die wichtigsten Änderungen im Investmentsteuergesetz:

  • [i]Haug, IWB 1/2018 S. 6Zur Klärung von Zweifelsfragen sind die Begriffsbestimmungen in § 2 InvStG ergänzt oder präzisiert worden.

  • [i]Kapitalbeteiligungsquote bei AktienfondsNach der künftigen gesetzlichen Definition sind Aktienfonds Investmentfonds, die gemäß den Anlagebedingungen fortlaufend mehr als 50 % ihres Werts in Kapitalbeteiligungen anlegen (§ 2 Abs. 6 Satz 1 InvStG).

  • Für die Ermittlung der jeweiligen Kapitalbeteiligungsquote bzw. Immobilienquote von Aktienfonds, Mischfonds und Immobilienfonds ist künftig das Aktivvermögen maßgeblich.

  • [i]Verstöße gegen AnlagebedingungenNur wesentliche Verstöße gegen die Anlagebedingungen und ein tatsächliches Unterschreiten der Aktien-Kapitalbeteiligungsquote führen zum Verlust der Eigenschaft als Aktienfonds (§ 2 Abs. 6 Satz 4 InvStG). Dies gilt entsprechend auch für Mischfonds und ...

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