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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - 2 K 116/18

Gesetze: UStG § 15 Abs. 1 Satz 1; UStG § 15 Abs. 1a; EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 4

Kein Vorsteuerabzug für Lamborghini Aventador

Leitsatz

Die Anschaffung eines Lamborghini Aventador berechtigt nicht zum Vorsteuerabzug, weil sie als Repräsentationsaufwand dem Abzugsverbot des § 15 Abs. 1a Satz 1 UStG i.V.m. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 4 EStG unterfällt. Der Unterhalt eines derartigen Fahrzeugs dient ähnlichen Zwecken wie Aufwendungen für Jagden, Segel- oder Motorjachten, weil er seiner Art nach geeignet ist, unangemessenen Repräsentationsaufwand darzustellen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BBK-Kurznachricht Nr. 3/2019 S. 107
NJW 2019 S. 9 Nr. 15
AAAAH-03923

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Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 11.10.2018 - 2 K 116/18

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