Erfordernis einer einheitlichen, in sich schlüssigen Schätzungsmethode
Leitsatz
1. Zusätzlich zu der Schätzung nach der sogenannten Kalkulation nach Anteilen hat das FA auch „pauschale Schätzungen” vorgenommen.
Auf welcher Grundlage die pauschalen Schätzungen erfolgt sind und wie die Höhe der zugeschätzten Beträge ermittelt worden
ist, wurde vom FA nicht ausgeführt.
2. Das Finanzamt hat keine ausreichenden Belege vorgelegt, um die vorgenommene Schätzung der Höhe nach durch die Offenlegung
einer nachvollziehbaren Kalkulation zu substantiieren. Bei summarischer Prüfung kann das FG daher nicht nachprüfen, ob die
gewonnenen Schätzergebnisse in sich schlüssig, wirtschaftlich möglich und vernünftig sind.
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