Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Gesetz zur Beitragsentlastung der Versicherten in der GKV
Am ist das Gesetz zur Beitragsentlastung der Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versichertenentlastungsgesetz – GKV-VEG, BGBl 2018 I S. 2387) verkündet worden und in seinen wesentlichen Teilen am in Kraft getreten. Herausragende Neuerungen sind die Wiederherstellung der Beitragsparität zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern sowie Beziehern einer Rente, eine massive Absenkung der Mindestbeitragsbemessungsgrundlage für hauptberuflich selbständig Erwerbstätige sowie Verbesserungen bei der sozialen Absicherung ehemaliger Zeitsoldaten.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie .
Wiederherstellung der Beitragsparität ab dem
[i]Geteilter ZusatzbeitragssatzSeit dem werden auch in der Krankenversicherung die Beiträge (wieder) je zur Hälfte von den Beschäftigten und ihren Arbeitgebern getragen. Denn der Arbeitgeber trägt neben der Hälfte des unverändert bundesweit einheitlichen allgemeinen oder ermäßigten Beitragssatzes (14,6 % oder 14,0 %) nunmehr auch die Hälfte des krankenkassenindividuell festgesetzten Zusatzbeitragssatzes.
[i]Separater AusweisDie Zusatzbeiträge müssen vollständig an den Gesundheitsfonds abgeführt werden. Zu diesem Zweck sind sie dem Bundesversic...