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BMF 28.11.2018 IV C 5 - S 2353/08/10006 :009, NWB 52/2018 S. 3882
Einkommensteuer | Pauschbeträge für Reisekosten ab
Mit Schreiben v. hat das BMF die Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten für beruflich und betrieblich veranlasste Auslandsdienstreisen ab bekannt gemacht.
Anmerkung:
Für die in der Bekanntmachung nicht erfassten Länder ist der für Luxemburg geltende Pauschbetrag maßgebend, für nicht erfasste Übersee- und Außengebiete eines Landes ist der für das Mutterland geltende Pauschbetrag maßgebend.