BMF - IV A 4 - S 1547/13/10001-06 BStBl 2018 I S. 1395

Pauschbeträge für Sachentnahmen (Eigenverbrauch) 2019

Nachstehend gebe ich die für das Jahr 2019 geltenden Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen) bekannt:

Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen) für das Kalenderjahr 2019
Vorbemerkungen

  1. Die Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben werden auf der Grundlage der vom Statistischen Bundesamt ermittelten Aufwendungen privater Haushalte für Nahrungsmittel und Getränke festgesetzt.

  2. Sie beruhen auf Erfahrungswerten und bieten dem Steuerpflichtigen die Möglichkeit, die Warenentnahmen monatlich pauschal zu verbuchen. Sie entbinden ihn damit von der Aufzeichnung einer Vielzahl von Einzelentnahmen (§ 148 Satz 1 Abgabenordnung).

  3. Diese Regelung dient der Vereinfachung und lässt keine Zu- und Abschläge zur Anpassung an die individuellen Verhältnisse (z. B. individuelle persönliche Ess- oder Trinkgewohnheiten, Krankheit oder Urlaub) zu.

  4. Der jeweilige Pauschbetrag stellt einen Jahreswert für eine Person dar. Für Kinder bis zum vollendeten 2. Lebensjahr entfällt der Ansatz eines Pauschbetrages. Bis zum vollendeten 12. Lebensjahr ist die Hälfte des jeweiligen Wertes anzusetzen. Tabakwaren sind in den Pauschbeträgen nicht enthalten. Soweit diese entnommen werden, sind die Pauschbeträge entsprechend zu erhöhen (Schätzung).

  5. Die pauschalen Werte berücksichtigen im jeweiligen Gewerbezweig das allgemein übliche Warensortiment.

  6. Bei gemischten Betrieben (Fleischerei/Metzgerei oder Bäckerei mit Lebensmittelangebot oder Gaststätten) ist nur der jeweils höhere Pauschbetrag der entsprechenden Gewerbeklasse anzusetzen.


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Gewerbezweig
Jahreswert für eine Person ohne Umsatzsteuer
ermäßigter Steuersatz
voller Steuersatz
insgesamt
Bäckerei
1.211
404
1.615
Fleischerei/Metzgerei
886
860
1.746
Gaststätten aller Art
 
 
 
a) mit Abgabe von kalten Speisen
1.120
1.081
2.201
b) mit Abgabe von kalten und warmen Speisen
1.680
1.758
3.438
Getränkeeinzelhandel
105
300
405
Café und Konditorei
1.172
638
1.810
Milch, Milcherzeugnisse, Fettwaren und Eier (Eh.)
586
79
665
Nahrungs- und Genussmittel (Eh.)
1.133
678
1.811
Obst, Gemüse, Südfrüchte und Kartoffeln (Eh.)
274
235
509

BMF v. - IV A 4 - S 1547/13/10001-06


Fundstelle(n):
BStBl 2018 I Seite 1395
AO-StB 2019 S. 33 Nr. 2
DB 2018 S. 3088 Nr. 51
DStR 2018 S. 2701 Nr. 51
UR 2019 S. 78 Nr. 2
IAAAH-03420