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GoBD 2.0: Neufassung bietet mehr Rechtssicherheit
Die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) gelten seit 2014. Der Gesetzgeber hat sich verpflichtet, diese regelmäßig zu aktualisieren und anzupassen. Das ist nun geschehen, und die Änderungen schaffen mehr Rechtssicherheit. Wichtige Neuerungen mit Kommentaren findet man z. B. unter http://go.nwb.de/0gk6u.
Vgl. zu den GoBD im Detail auch die Rubrik „Fokus Beraterrecht“ ab NWB-BB 5/2017 ff. NWB UAAAG-43265.