IWB Nr. 24 vom Seite 1

Morgen, Kinder, wird's was geben

Nils Henrik Feddersen | Verantw. Redakteur | iwb-redaktion@nwb.de

[i]Vorfreude mindert Stress – also: Vorfreude!Mit der Vorfreude ist es so eine Sache. Sprichwörtlich ist sie schöner als die freudige Erregung selbst. Es gibt eine medizinische Studie, die belegen soll, dass Vorfreude den Endorphin-Spiegel im Blut erhöht und so Stress mindert. Im vollen Galopp der Jahresendrallye sind vorfreudige Erwartungen sehr hilfreich. Wünschen Sie sich etwas Großes!

[i]Für Steuerpflichtige und Berater besteht aber nicht nur Grund zur VorfreudeFür das Steuerjahr 2018 waren die Erwartungen besser nicht so groß. Die Steuerquote in Deutschland war die höchste überhaupt jemals. Dabei sind neue Steuern gar nicht hinzugekommen. Das globale steuerliche Feld geht in die andere Richtung, wichtige Staaten senken die Steuerlast. Hier hält sich der deutsche Gesetzgeber vornehm zurück. Er will auch bei dieser Linie bleiben – oder, wie es in der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage im Bundestag im Sommer etwas gequält hieß, man „analysier[e] fortwährend, insbesondere auch auf der Grundlage wissenschaftlicher Studien die gesamtwirtschaftlichen Wirkungen des Steuer-, Abgaben- und Transfersystems und prüf[e] dabei den ggf. erforderlichen Anpassungsbedarf.“

[i]Neu ab 2020/2021: Anzeigepflicht für Steuergestaltungen und Reform der HinzurechnungsbesteuerungAußensteuerlich geht es mit neuen und deutlich veränderten Regeln in die Zukunft. So soll sich der Ecofin im Februar 2019 auf eine Digital Services Tax einigen. Vorfreude auf deren Start 2021 – ohne Garantie. Der BMF-Entwurf für die Anzeigepflicht von Steuergestaltungen soll – jedenfalls intern – bis Weihnachten fertig sein. Die Veröffentlichung dürfte zur Vorfreude wenig Anlass geben.

[i]Neu ab sofort: Hagemann/Kahlenberg, Anti Tax Avoidance Directive (ATAD) Kommentar, NWB, 2019, ISBN 978-3-482-67231-6Außerdem kommen mit großen gestiefelten Schritten die Reform der deutschen Hinzurechnungsbesteuerung und allgemein die ATAD-Umsetzungen auf Sie zu. Hier ist Vorfreude insoweit völlig berechtigt, als der Kommentar von Hagemann/Kahlenberg zur Anti Tax Avoidance Directive zu Weihnachten unter dem Baum liegen kann. Herausgeber und Autoren haben ein mächtiges Werk an Hinweisen zusammengetragen. Die größte (hier ist der Begriff wohl besser) bange Erwartung gilt dem Brexit und auch seinen steuerlichen Begleitregelungen. Wenn Wünsche groß und stark sein sollen, wünsche ich mir noch einen geordneten Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU (dazu mehr in der Schwerpunkt-Ausgabe der IWB 1/2019).

In dieser Ausgabe widmet sich Pohl dem Art. 4 Abs. 3 OECD-MA 2017, der ein Verständigungsverfahren zur Beseitigung einer doppelten Ansässigkeit juristischer Personen vorgibt (ab ). Wittenstein untersucht die jüngeren großen Beihilfeprüfungen der EU-Kommission (ab ). Zum Rechtsschutzbedürfnis bei Verständigungsverfahren hat das FG Köln unlängst entschieden; Bühl/Retzer stellen das Urteil in den weiteren Zusammenhang (ab ).

Ich wünsche Ihnen ein fröhliches Weihnachtsfest und ein glückliches neues Jahr!

Nils Henrik Feddersen

Fundstelle(n):
IWB 24 / 2018 Seite 1
FAAAH-03191