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Rückgewähr von Nennkapital und Einlagen bei EU-/EWR-Körperschaften
Aktuelle Rechtsprechung zu § 27 Abs. 8 KStG
Die Rückgewähr von Einlagen und Nennkapital einer im Drittland bzw. in der EU/dem EWR ansässigen Körperschaft/Personenvereinigung wird derzeit unter verfahrenstechnischen Aspekten unterschiedlich behandelt. Der nachfolgende Beitrag untersucht dies unter Beachtung der jüngeren Rechtsprechung zu § 27 Abs. 8 KStG und arbeitet einen Lösungsansatz aus, der es verfahrensrechtlich dem (deutschen) Anteilseigner ermöglichen könnte, die erforderlichen Nachweise selber zu erbringen.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Hintergrund
[i]Befreiung von den Nachweisvorschriften des KStGNachdem der BFH in drei jüngeren Entscheidungen zur Rückgewähr von Einlagen durch Drittlandgesellschaften unter Fortführung seiner Rechtsprechung bestätigt hat, dass die (deutschen) Anteilseigner in derartigen Fällen die erforderlichen Nachweise selbst erbringen können und von den im Körperschaftsteuergesetz manifestierten Nachweisvorschriften befreit sind (Urteil v. - VIII R 47/13 NWB XAAAF-83719, VIII R 73/13 NWB EAAAF-83721 und v. - X R 12/14 NWB XAAAG-57378), keimte in der Praxis die Hoffnung auf, bei Körperschaften/Personenvereinigungen mit EU- bzw. EWR-Ansässigkeit aufgrund europa- und verfassungsrechtlicher Bedenken entsprechend verfahren zu kö...