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BFH 11.07.2018 I R 30/16, NWB 51/2018 S. 3802

Körperschaftsteuer | Steuerliches Einlagekonto: Keine einschränkende Auslegung des § 27 Abs. 5 Satz 2 KStG

Der lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Die zum Zeitpunkt des Erlasses eines Feststellungsbescheids über das steuerliche Einlagekonto fehlende Steuerbescheinigung über die Ausschüttung aus einer Kapitalrücklage führt nach § 27 Abs. 5 Satz 2 KStG zu einer Verwendungsfestschreibung auf 0 €; die Norm ist keiner einschränkenden Auslegung zugänglich. (2) Gegen die vom Gesetzgeber gewählte S. 3803 [i]de Man, Steuerliches Einlagekonto nach § 27 KStG, Grundlagen NWB EAAAF-82078 Ausgestaltung des § 27 Abs. 5 Satz 1 bis 3 KStG bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken (Bestätigung des Senatsurteils v.  - I R 3/14, BStBl 2015 II S. 816).

Anmerkung:

Die Klägerin – eine GmbH – hatte an ihre Anteilseignerin (eine Stadt) eine Ausschüttung aus der Kapitalrücklage vorgenommen, ohne eine Bescheinigung nach § 27 Abs. 3 KStG zu erteilen. Das Urteil des BFH zeigt, dass in diesem Fall § 27 Abs. 5 Satz 2 KStG strikt anzuwenden ist.

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