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FG Köln Urteil v. - 13 K 939/13 EFG 2019 S. 55 Nr. 1

Gesetze: EStG § 4 Abs 5

Nicht abziehbare Betriebsausgaben

Betriebsausgabenabzug von Catering-Aufwendungen bei Filmproduktionen

Leitsatz

1) Catering-Aufwendungen einer Produktionsgesellschaft für Filmproduktionen sind gemäß § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG nur beschränkt als Betriebsausgaben abziehbar.

2) Dem steht nicht entgegen, dass der Produktionsgesellschaft die Catering-Aufwendungen von ihren Auftraggebern beim Erwerb der fertigen Produktionen als Teil der Vergütung erstattet werden.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BBK-Kurznachricht Nr. 3/2019 S. 106
EFG 2019 S. 55 Nr. 1
KÖSDI 2019 S. 21101 Nr. 2
QAAAH-01845

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FG Köln, Urteil v. 06.09.2018 - 13 K 939/13

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