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Vervielfältiger für Bewertungsstichtage ab
Das BMF hat die Vervielfältiger bekannt gegeben, mit denen der Kapitalwert lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen nach § 14 Abs. 1 BewG für Stichtage ab berechnet wird ( NWB RAAAH-00825).
Hintergrund: Der Kapitalwert ist nach der am veröffentlichten Allgemeinen Sterbetafel 2015/2017 des Statistischen Bundesamts unter Berücksichtigung von Zwischenzinsen und Zinseszinsen mit 5,5 % errechnet worden.