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NWB AKTUELLES 27/94
Antragsfristverordnung für die Stellung von Anträgen nach § 1 Abs. 4 sowie § 10 des Vermögenszuordnungsgesetzes
Zur Verlängerung der Antragsfrist nach § 1 Abs. 4 sowie § 10 des Vermögenszuordnungsgesetzes erklärte der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen, Dr. Joachim Grünewald (BMF-Finanznachrichten 38/94):
Nach der bisherigen Rechtslage ist im Vermögenszuordnungsgesetz (VZOG) eine Ausschlußfrist zur Geltendmachung
von Ansprüchen der öffentlich-rechtlichen Körperschaften auf Restitution nach Art. 21 Abs. 3 i. V. mit Art. 22 Abs. 1 Satz 7 Einigungsvertrag (Restitutionsansprüche),
von Ansprüchen der Kommunen auf Übertragung der Gesellschaftsanteile an in kommunales Eigentum zu überführende Kapitalgesellschaften (Wasserversorgung, Energie usw.), § 4 Abs. 2 Kommunalvermögensgesetz (KVG),
von Ansprüchen der Kommunen auf Übertragung von Vermögensgegenständen, die im Eigentum von Unternehmen stehen, aber für kommunale Selbstverwaltungsaufgaben benötigt werden, § 10 VZOG (Kommunalisierungsansprüche)
enthalten, die am endet.
Der vom Bundesministerium der Finanzen vorgeschlagenen Antragsfristverordnung hat der Bundesrat in seiner Sitzung am zugestimmt.
Danach wird
1. die Frist zur Geltend...