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NWB AKTUELLES 14/94
Anhebung der Freibeträge im Reiseverkehr zum
Jeder Bürger kann ab bei der Einreise aus einem Drittland in die Europäische Union als Reisemitbringsel Waren bis zu einem Wert von 175 ECU oder 350 DM ohne Entrichtung von Abgaben mitbringen. Die bisherige Wertgrenze lag bei 45 ECU oder 115 DM. Über diese Erhöhung hatte sich der Europäische Rat der Wirtschafts- und Finanzminister bereits am grundsätzlich geeinigt. Die erforderlichen EG-Rechtsakte konnten jedoch erst nach der inzwischen vorliegenden Stellungnahme des Europäischen Parlaments förmlich verabschiedet werden. Die Mengengrenzen für die Einfuhr verbrauchsteuerpflichtiger Waren wie Zigaretten und Spirituosen bleiben unverändert.
Der angespannten wirtschaftlichen Situation in den neuen Ländern - insbesondere des grenznahen Einzelhandels - wurde durch eine Ausnahmegenehmigung für Deutschland Rechnung getragen: Für Reisemitbringsel, die auf dem Landweg oder im Küstenseeverkehr aus einem Drittland eingeführt werden, das nicht der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) angehört (Polen und Tschechien), bleibt es bis zum bei der bisherigen Wertgrenze von 115 DM.
Die Bundesregierung hat die bereits entsprechend g...