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NWB AKTUELLES 1/93
Erteilung von Umsatzsteuer-Identifikationsnummern in anderen EG-Mitgliedstaaten
Der BMF bemüht sich zur Zeit, die für deutsche Unternehmer im Zusammenhang mit innergemeinschaftlichen Umsätzen wichtigsten Neuregelungen der anderen Mitgliedstaaten bei diesen einzuholen und in einer Informationsschrift zu veröffentlichen. Vorab hat der eine Zusammenstellung der bisher vorliegenden Erkenntnisse über die Erteilung von USt-IdNr. in anderen Mitgliedstaaten herausgegeben. Auszugsweise veröffentlichen wir nachfolgend die Anschriften der Behörden, bei denen nicht in dem jeweiligen EG-Mitgliedstaat ansässige Unternehmer weitere Informationen zum Besteuerungsverfahren einholen können.
Belgien:
Bureau Central des assujettis etrangers, Rue Van Orley 15,
B-1000 Bruxelles; Tel.: 02/2 18 38 60.
Dänemark:
Region Kobenhavn 2 (Nord), Aldersrogade 20, DK-2200 Kobenhavn N;
Tel.: 35 87 73 00.
Frankreich:
Eine Behörde, bei der nicht in Frankreich ansässige Unternehmer weitere Informationen erhalten können, wird noch benannt werden.S. 5
Irland:
Office of the Revenue Commissioners, VAT Branch, Castle House,
South Great George's Street, Dublin 2/Irland...