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NWB AKTUELLES 52/53/92
Geschlossener Immobilienfonds mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
Oftmals werden geschlossene Immobilienfonds in der Rechtsform einer KG errichtet. Dem Komplementär obliegt u. a. die Geschäftsführung, der Kommanditist bringt als Treuhänder einen wesentlichen Teil des Gesellschaftsvermögens ein. Diese Mittel stellen ihm Anleger als Treugeber zur Verfügung; die Treugeber sind gegenüber dem Treuhänder-Kommanditisten zwar weisungsberechtigt, treten aber nach außen nicht auf. Als Grundlage für den Entschluß zu einer Beteiligung der Anleger an dem Kommanditkapital dienen Kauf- und langfristige Pacht-Verträge, die von der KG oder von dem Treuhänder-Kommanditisten mit Dritten bereits abgeschlossen worden sind.
Die FinVerw hat bisher Verluste der Treugeber aus Vermietung und Verpachtung, die z. B. aus der Gebäude-AfA herrühren, anerkannt ( BStBl I S. 366). Auf Grund mehrerer BFH-Entscheidungen des IX. Senats der letzten Zeit ist diese Beurteilung jedoch nicht mehr zweifelsfrei: Nach dem U. v. (BStBl 1992 II S. 459) erzielt der Unterbeteiligte an einer Personengesellschaft dann keine Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, wenn er nicht nach außen als...BStBl II S. 883BStBl I S. 585