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IWB Nr. 23 vom Seite 880

Das Bankgeheimnis der Schweiz im Steuerbereich

Das Bankkundengeheimnis existiert nach wie vor, trotz Teilnahme am automatischen Informationsaustausch

Dr. Marc-André Beat Schauwecker

Seit Januar 2017 wendet die Schweiz den automatischen Informationsaustausch (AIA) an und die hiesigen Banken sammeln Daten. Die Finanzinstitute melden die Informationen über Konten und Wertschriftendepots an die nationalen Steuerbehörden und diese tauschen sie mit den Steuerbehörden ihrer AIA-Partnerstaaten aus. Mit dem AIA wird versucht, Steuerdelikte zu verhindern. Doch ist dies möglich und besteht das Bankgeheimnis noch im Steuerbereich?

Kernaussagen
  • Das Bankgeheimnis spielte bei der Einführung des Schweizer Bankgesetzes eine sehr untergeordnete Rolle.

  • Die Schweiz leistet in Fällen von Steuerhinterziehung weiterhin keine Rechtshilfe.

  • Es bestehen AIA-Schlupflöcher, in denen das Bankkundengeheimnis nach wie vor gilt – so z. B. für die Schweizer und für Kunden aus Ländern, mit denen kein AIA-Abkommen besteht.

I. Einführung

Bei [i]Die Schweiz verfolgt inzwischen eine sog. Weißgeldstrategieder Einführung der schweizerischen Bankgesetzgebung spielte das Bankgeheimnis eine sehr untergeordnete Rolle. Es wurde der Vorwurf erhoben, dass einige Staaten das Bankgeheimnis bewusst eingesetzt haben, um sich dadurch Wettbewerbsvorteile zu sichern. Der politische Druck auf das Bankkundengeheimnis, der insbesondere von den USA ...

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