Kraftfahrzeugsteuer: Keine Ermäßigung
der Kraftfahrzeugsteuer für Diesel-Fahrzeuge
Leitsatz
1. Eine Reduzierung der Kraftfahrzeugsteuer
für Diesel-PKW aufgrund der von einzelnen Kommunen verhängten Fahrverbote
sieht das Kraftfahrzeugsteuergesetz nicht vor.
2. Es verstößt nicht gegen
den Grundsatz der gleichmäßigen Besteuerung, dass Halter von Diesel-PKW,
die von Fahrverboten betroffen sind, keine Ermäßigung der Kraftfahrzeugsteuer
erhalten.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStZ 2019 S. 60 Nr. 3 KSR direkt 2018 S. 12 Nr. 12 UVR 2019 S. 104 Nr. 4 EAAAH-01084
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Online-Dokument
Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 14.11.2018 - 4 K 86/18
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