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NWB direkt Nr. 50 vom Seite 1345

Aus der Steuerrechtsprechung und Verwaltungspraxis im Jahr 2018

Klaus Korn und Dr. Martin Strahl

Nachfolgend [i]Ausführlicher Beitrag s. NWB FAAAH-00988 wird auf eine Auswahl interessanter und praxisrelevanter Entscheidungen und Verwaltungsanweisungen hingewiesen.

Ausführlicher Beitrag s. .

  • Sind Ehegatten zu je 50 % Miteigentümer einer Immobilie, die sie gemeinsam finanzieren, und nutzt nur einer der Ehegatten das Gebäude für berufliche Zwecke, sind nur die auf ihn entfallenden Schuldzinsen steuerlich abzugsfähig.

  • Gemischt genutzte Einzelräume können nur notwendiges Betriebsvermögen sein, wenn sie überwiegend betrieblich genutzt werden; fehlerhafte Zuordnungen durch eine Betriebsprüfung begründen kein gewillkürtes Betriebsvermögen.

  • Dem Grunde nach sofort abzugsfähige Fondsetablierungskosten bei einer Mitunternehmerschaft können bei Anwendung von § 15b EStG nicht mehr wegen Gestaltungsmissbrauchs als Anschaffungskosten behandelt werden.

  • Werden mit der Einlage von minderwertigen Anteilen an Kapitalgesellschaften in das Betriebsvermögen auch minderwertige kapitalersetzende Gesellschafterdarlehen eingelegt, sind diese mit den höheren Anschaffungskosten zu bewerten.

  • Mitunternehmer kann auch sein, wer planmäßig nur für wenige Tage an einer Kommanditgesellschaft b...

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