Anti Tax Avoidance Directive (ATAD) Kommentar
1. Aufl. 2019
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Artikel 10 Überprüfung
A. Gegenstand und Zweck
I. Inhalt der Vorschrift
1Die Norm ermöglicht es, die Umsetzung der Richtlinie vier bzw. fünf Jahre nach ihrem Inkrafttreten durch die Kommission zu bewerten. Damit dies möglich ist, werden für die Mitgliedstaaten Informationspflichten gegenüber der Kommission bestimmt. Zudem wird die Mitteilungspflicht für die in Art. 11 Abs. 6 bestimmte Ausnahmeregelung zur Zinsschranke normiert.
II. Zweck der Vorschrift
2Die Norm soll vor allem eine Evaluation der Richtlinie ermöglichen. Überdies soll die Wirksamkeit nationaler Zinsschranken im Sinne von Art. 11 Abs. 6 festgestellt werden können.
3-5(Einstweilen frei)
B. Systematische Kommentierung
I. Absatz 1
1. Unterabsatz 1
a) Unterabsatz 1 Satz 1
6Die Kommission hat die Umsetzung der Richtlinie mit Ausnahme der Durchführung deren Art. 9 und 9b bis zum zu bewerten und dem Rat über die vorgenommene Bewertung zu berichten. Von besonderem Interesse ist dabei die Wirkung des Art. 4 – Begrenzung der Abzugsfähigkeit von Zinszahlungen.
7Maßstab dieser Bewertung ist, ob die mit der Richtlinie verfolgten Ziele erreicht wurden bzw. erreicht werden können. Es geht also darum festzustellen, ob die BEPS...