Feste Niederlassung: Reichweite der notwendigen Verfügungsmacht an den Sach- und Personalmitteln
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Feste Niederlassung: Reichweite der notwendigen Verfügungsmacht an Sach- und Personalmitteln
Können auch fremde Sach- und Personalmittel eine feste Niederlassung des Leistenden begründen, wenn die Mittel dem Leistenden vom Leistungsempfänger allein für Zwecke der an ihn zu erbringenden Leistungen überlassen werden?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Bei Schreibvorlagen/Mustern handelt es sich stets um Orientierungshilfen,
die als Beispiele zu verstehen sind und keinen Anspruch auf Allgemeingültigkeit
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Fundstelle(n):
XAAAG-99395