Gesetze: EStG § 32 Abs. 4 S. 2, EStG § 32 Abs. 4 S. 3
Kindergeld: Landwirtschaftliche Ausbildung
und unmittelbar nachfolgende Ausbildung zum "Landwirtschaftlichen
Betriebsleiter" mit vorgeschaltetem Praxisjahr als einheitliche
Erstausbildung
Leitsatz
Wird
das Ausbildungsziel "Landwirtschaftlicher Betriebsleiter" angestrebt,
und ist ein Berufsabschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf
der Landwirtschaft sowie ein vorgeschaltetes Praxisjahr Voraussetzung
für die weiterführende Ausbildungsmaßnahme zum "Landwirtschaftlichen
Betriebsleiter", sind diese Ausbildungsmaßnahmen als mehraktige
Ausbildungsmaßnahmen im Rahmen einer einheitlichen Erstausbildung
anzusehen, wenn sie zeitlich und inhaltlich unmittelbar aufeinander
abgestimmt sind.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): KAAAG-99103
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Online-Dokument
Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 17.01.2018 - 7 K 826/16
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