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NWB Nr. 47 vom Seite 3486

Arbeitszeitkonten für GmbH-Geschäftsführer: Was ist wann zu versteuern?

Jan Dominik

Arbeitszeitkonten für GmbH-Geschäftsführer sind in der Gestaltungsberatung beliebt. Für die Steuerpraxis stellt sich jedoch die Frage, als was und wann die auf einem Arbeitszeitkonto erfassten Gutschriften zu besteuern sind. Die bisherigen Lösungen durch das BMF und den BFH stimmen nicht überein. Steuerliche Berater sollten die weitere Entwicklung beobachten und gegebenenfalls Klage erheben!

Ausgangslage:

Arbeitszeitkonten [i]Arbeitszeitkonten für GmbH-Gefwerden in der Gestaltungsberatung auch für GmbH-Geschäftsführer eingerichtet. Hierzu verzichtet der Geschäftsführer bei gleichbleibendem Arbeitseinsatz darauf, dass ihm sein gesamtes Gehalt unmittelbar ausgezahlt wird. Das nicht an ihn ausgezahlte Gehalt wird seinem Arbeitszeitkonto gutgeschrieben. Dieses kann der Geschäftsführer zu einem späteren Zeitpunkt für verschiedene Zwecke – wie bspw. ein Sabbatjahr oder einen vorgezogenen Ruhestand – einsetzen. Aus steuerrechtlicher [i]Was ist wann zu versteuern?Sicht stellt sich die Frage, wie die Gutschriften zu behandeln sind. Mit anderen Worten: Was ist wann zu versteuern?

Bisherige Lösungen durch BMF und BFH:

Nach dem BMF [i]BMF: Arbeitslohn bei Gutschriftist ein Arbeitszeitkonto für einen GmbH-Geschäftsführer nicht mit seinem Aufgabenbild vereinbar. B...BStBl 2009 I S. 1286

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