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Leistungen der Physiotherapeuten und staatlich geprüften Masseure
Praxishinweise und Prüfschemata
Der Beitrag zeigt auf, unter welchen Voraussetzungen Heilbehandlungen von Physiotherapeuten und staatlich geprüften Masseuren unter die Umsatzsteuerbefreiung gemäß § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG fallen. Zudem wird im Falle der Steuerpflicht auf die Möglichkeit einer ermäßigten Besteuerung eingegangen. Die enthaltenen Prüfungsschemata geben einen raschen Überblick über verschiedene Sachverhaltskonstellationen und deren steuerliche Beurteilung.
I. Heilbehandlung
Heilbehandlungen der Physiotherapeuten und staatlich geprüften Masseure sind nach § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG von der Umsatzsteuer befreit (Abschnitt 4.14.4 Abs. 2 UStAE). Allerdings stellt nicht jede Leistung, die eine Physiotherapeutin bzw. ein Physiotherapeut ausführt, eine begünstigte Heilbehandlung dar.
Eine Heilbehandlung liegt nach der EuGH-Rechtsprechung vor, wenn die Tätigkeit dazu dient, einer Krankheit vorzubeugen, eine Diagnose zu erstellen oder (soweit möglich) eine Krankheit oder Gesundheitsstörung zu heilen.
Da der Beruf des Physiotherapeuten einen Gesundheitsfachberuf darstellt und nur grundsätzlich (Zahn-)Ärzte und Psychotherapeuten sowie Heilpraktiker als Angehörige der Heilberufe eigenverantwortlich körperliche oder seelische Leiden behandeln dürfen, wird für die Steuerfreiheit eine ärztliche...