Online-Nachricht - Freitag, 02.11.2018

Berufsrecht | Anzeigepflicht für Steuergestaltungen (Bundesregierung)

Die Bundesregierung macht keine Angaben zu einem Arbeitsentwurf für die Anzeigepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen. Wie es in der Antwort (BT-Drucks. 19/5238) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (BT-Drucks. 19/4766) heißt, wird im BMF derzeit geprüft, auf welche Art und Weise die entsprechende EU-Richtlinie umgesetzt wird.

Hintergrund: Am trat die Richtlinie 2018/822/EU (Änderung der Richtlinie 2011/16/EU) in Kraft, die die Mitgliedstaaten der Europäischen Union zur Einführung von gesetzlichen Regelungen über eine Anzeigepflicht grenzüberschreitender Steuergestaltungen bis spätestens verpflichtet. Jeder Mitgliedstaat hat demnach die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, dass die zur Mitteilung Verpflichteten bis spätestens zum die erforderlichen Informationen übermitteln.

Die Bundesregierung führte hierzu weiter aus:

  • Die Kleine Anfrage bezieht sich auf erste Vorarbeiten zur Umsetzung der Richtlinie 2018/822/EU (Änderung der Richtlinie 2011/16/EU). Diese sind der Erstellung eines zwischen den Ressorts abzustimmenden und vom Bundeskabinett zu beschließenden Gesetzentwurfs der Bundesregierung vorgelagert.

  • Das Bundesministerium der Finanzen beabsichtigt, dem Bundeskabinett einen ressortabgestimmten Gesetzentwurf zur Umsetzung der vorgenannten Richtlinie und der damit einhergehenden Änderungen zeitlich so vorzulegen, dass das Gesetzgebungsverfahren den Vorgaben aus der Richtlinie entsprechend bis spätestens zum abgeschlossen werden kann.

  • Wie der Referentenentwurf ausgestaltet wird, ist noch nicht entschieden.

  • Sowohl die inhaltliche Ausgestaltung des Verfahrens als auch die Priorisierung der IT-mäßigen Umsetzung für 2019 ff. befindet sich derzeitig in der Abstimmungsphase.

Quelle: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der FDP-Fraktion, BT-Drucks. 19/5238 und hib - heute im Bundestag Nr. 827 (Ls)

Fundstelle(n):
IAAAG-98457