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Sachmangel | Schadhafte Pkw-Software
Blendet die Software der Kupplungsüberhitzungsanzeige eines Pkw eine Warnmeldung ein, die den Fahrer zum Anhalten auffordert, um die Kupplung abkühlen zu lassen, obwohl ein Anhalten tatsächlich nicht erforderlich ist, liegt darin ein Sachmangel. Dem Anspruch auf Nacherfüllung (§ 437 Nr. 1 BGB) durch Ersatzlieferung einer mangelfreien Sache (§ 439 Abs. 1 Alt. 2 BGB) steht nicht entgegen, dass der Käufer zunächst die Beseitigung des Mangels (§ 439 Abs. 1 Alt. 1 BGB) verlangt hat.
An der Beurteilung als Sachmangel ändert es nichts, wenn der Verkäufer dem Käufer mitteilt, es S. 3295sei nicht notwendig, die irreführende Warnmeldung zu beachten. Dies gilt auch dann, wenn der Verkäufer zugleich der Hersteller des Fahrzeugs ist. Der Käufer darf an seiner Wahl der Nacherfüllung durch Ersatzlieferung festhalten, wenn ...