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Umsatzsteuer | Behandlung von Abschlägen pharmazeutischer Unternehmen an private Krankenversicherungen
Mit Schreiben v. hat das BMF den Umsatzsteuer-Anwendungserlass dahingehend geändert, dass Zahlungen des Herstellers auf Grundlage des § 1 des Gesetzes über Rabatte für Arzneimittel an private Krankenversicherungen und an die Träger der Beihilfe die Bemessungsgrundlage für die gelieferten Arzneimittel mindern (Abschnitt 10.3 Abs 7 Satz 7 UStAE).